Meine Abwicklung von Designaufträgen, Vergütung meiner
Designleistungen, Rechts- Urheberrechts- und Steuerfragen basieren auf den Richtlinien des AGD, Allianz deutscher Designer.
Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)
Die nachfolgenden AVG gelten für alle der Firma vorndran-design, Inhaber: Andrè Vorndran, erteilten Aufträge.
Mit der Veröffentlichung im Internet unter www.vorndran-design.com stehen sie allen Auftraggebern jederzeit zur Einsicht zur Verfügung und werden bei Auftragsvergabe als bekannt vorausgesetzt.
Der im Schriftverkehr und insbesondere in den Rechnungen von vorndran-design enthaltene Hinweis auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vertragsgrundlagen bezieht sich auf die hier
aufgeführten Bestimmungen.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder vorndran-design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und andere gestalterischen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von vorndran-design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen -
ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt vorndran-design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart,
gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. vorndran-design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. vorndran-design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt vorndran-design zum Schadenersatz. Ohne
Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei
Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Weist der Auftraggeber nach, daß kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für
Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist vorndran-design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen
bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die vorndran-design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei
Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von vorndran-design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten,
und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. vorndran-design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
vorndran-design entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von vorndran-design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber vorndran-design im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die
Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4. vorndran-design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,
so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat vorndran-design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers
geändert werden.
5.5 Bis zur völligen Bezahlung bleiben alle Nutzungsrechte an dem Design-Produkt (Print, on- und offline-medien) im Besitz des Urhebers vorndran-design, alle vorläufig eingeräumten
Veröffentlichungs-genehmigungen können bis zur vollständigen Bezahlung jederzeit widerrufen werden. (Siehe auch § 1.4) Das gilt ausdrücklich auch für den Bereich des Web-Designs.
Zum Thema Nutzungsrechte im Bereich des Web-Designs gilt:
5.5.1 vorndran-design räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1
BGB), wenn der Kunde die gem. § 5.5. und § 1.4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an vorndran-design entrichtet hat.
5.5.2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung von vorndran-design aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Anbieters
zu entfernen.
5.5.3 Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website
oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind vorndran-design Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch vorndran-design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist vorndran-design berechtigt, nach eigenem Ermessen
die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber vorndran-design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. vorndran-design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke
der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. vorndran-design haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. vorndran-design verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern vorndran-design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von vorndran-design. vorndran-design haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von vorndran-design.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet vorndran-design nicht.
7.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei vorndran-design geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr
nach Abnahme des Werkes.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. vorndran-design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann vorndran-design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit kann vorndran-design auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller vorndran-design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt der Auftraggeber vorndran-design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlußbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz von vorndran-design, (siehe unten)
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
vorndran-design
Inhaber: Andrè Vorndran
Schulstrasse 9 • D-97618 Hollstadt
Tel. +49 (0)173/4882564
email: info@vorndran-design.com
www. vorndran-design.com
Bankverbindung: HypoVereinsbank: Bad Königshofen
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Gerichtsstand Bad Neustadt / Saale
St.Nr. 206/283/90895 F.A. Bad Neustadt
Umsatzst. Ident.Nr. DE265556867
Ich biete Dienstleistungen in den Bereichen Möbel, Raumgestaltung, Hochbau und Gartenplanung, inkl. technischer Ausführung als Gesamtplanung für Privatkunden und Ingenieurbüros an. Des Weiteren erarbeite ich Konzeptionen für ein durchgängiges Grafik-Design als Werbung, für Flyer, Broschüren, Visitenkarten und Internetseiten zur Erhöhung des Wiedererkennungswertes.
Planungsbüro: vorndran-design // Schulstraße 9 // 97618 Hollstadt // 09773 8996352 // info@vorndran-design.com // Kontakt